Allgemeine Geschäftsbedingungen

Definitionen:

Diese Geschäftsbedingungen bilden die Grundlage für Ihren Vertrag mit Lingualife, im Folgenden "die Agentur" genannt. Mit der Erteilung Ihres Auftrags an Lingualife gelten die nachstehenden Geschäftsbedingungen als anerkannt.

 

1. Allgemeines:

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsverhältnisse zwischen Lingualife ("der Agentur") und dem Kunden und ersetzen alle Geschäftsbedingungen, auf die sich der Kunde bezieht, die er vorbringt oder auf die er sich stützt, es sei denn, die Agentur stimmt der Geltung solcher Bedingungen ausdrücklich schriftlich zu.

2. Angebote, Vertragsabschlüsse:

2.1. Alle von der Agentur unterbreiteten Angebote und Kostenvoranschlage sind freibleibend. Die Agentur behalt sich das Recht vor, Angebote und Liefertermine zu korrigieren oder aufzuheben, falls der Agentur nicht vor Abgabe des Angebots die Möglichkeit gegeben wurde, den gesamten Quelltext zu beurteilen, oder falls nach Erhalt des ersten Angebots an dem Text Änderungen und/oder Zusätze durch den Kunden erfolgt sind.

2.2. Die mündliche oder schriftliche Annahme eines von der Agentur unterbreiteten Angebots oder Kostenvoranschlags durch den Kunden begründet einen Vertrag. Falls kein Angebot vorgelegt wurde, wird ein Vertrag durch die schriftliche Bestätigung der Projektannahme durch die Agentur begründet.

2.3. Falls der Kunde im Namen eines Dritten handelt, muss der Kunde dies in seinem Auftrag mitteilen und falls abweichend, den Namen, die Anschrift und die Rechnungsadresse dieses Dritten angeben.

2.4. Alle im Namen der Agentur durch deren Mitarbeiter oder Vertreter getroffenen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

3. Änderung oder Stornierung von Auftragen:

3.1. Alle Änderungen oder Zusatze, die an dem Text erfolgen, nachdem das Projekt der Agentur übertragen wurde, gelten als Zusatztext und werden zu dem gleichen Satz berechnet, wie die ursprüngliche Übersetzung. Die Agentur behalt sich das Recht vor, die Ausführung von Auftragen abzulehnen, falls der Kunde sich nicht bereit erklärt, die Zusatzkosten für die Änderungen zu zahlen. Alle Änderungen an dem endgültigen und genehmigten Quellmaterial nach dem Beginn der Übersetzung haben sowohl Zusatzkosten als auch möglicherweise eine Verzögerung der Lieferung der Obersetzung zur Folge.

3.2. Falls ein Auftrag für eine Sprachdienstleistung storniert wird, während diese Dienstleistung bereits ausgeführt wird, muss der Kunde die Agentur nach dem Umfang der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten entschädigen. Sobald die Zahlung für die erbrachte Dienstleistung erfolgt, stellt die Agentur dem Kunden die bereits ausgeführten Arbeiten zur Verfügung, übernimmt jedoch keine Gewahr für deren Qualität. Die Agentur behalt sich das Recht vor, dem Kunden die für Recherchearbeiten oder andere Investitionen zur Ausführung des Projekts entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen und der Kunde verpflichtet sich zu deren Zahlung.

3.3. Falls die Agentur für die Ausführung des Auftrags Ressourcen reserviert hat, wofür sie eine Zahlungsverpflichtung eingegangen ist, kann sie dem Kunden eine anteilige Gebühr für den nicht ausgeführten Teil der Arbeiten in Rechnung stellen.

4. Ausführung von Auftragen, Geheimhaltung:

4.1. Die Agentur verpflichtet sich, die Auftrage des Kunden in kompetenter und fachgerechter Weise auszuführen.

4.2. Die Agentur behandelt alle vom Kunden erhaltenen Informationen streng vertraulich und verlangt das Gleiche auch von ihren Mitarbeitern. Die Agentur Obernimmt keine Haftung für Verletzungen der Geheimhaltungspflicht durch ihre Mitarbeiter oder Subunternehmer, solange der Nachweis erbracht werden kann, dass angemessene Maßnahmen zur Gewährleistung von Datenschutz und Geheimhaltung ergriffen wurden.

4.3. Die Agentur ist berechtigt, Subunternehmer mit der Ausführung des Auftrags (ganz oder teilweise) zu beauftragen, vorausgesetzt, dass die Agentur angemessene Maßnahmen zum Schutz des Geheimhaltungsrechts des Kunden ergreift.

4.4. Die Agentur verpflichtet sich, bindende Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen mit allen Subunternehmern und Mitarbeitern abgeschlossen zu haben.

4.5. Der Kunde erklärt sich bereit, auf etwaiges Ersuchen der Agentur, zusätzliche Informationen, Dokumentationen oder sonstiges Referenzmaterial in Bezug auf die in Auftrag gegebene Sprachdienstleistung zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von solchem Material und/oder Informationen an die Agentur erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

4.6. Die Agentur und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle geschäftlichen, urheberrechtlich geschützten und sonstigen vertraulichen Informationen der anderen Partei, die einer der beiden Parteien sowohl während der Geschäftsbeziehung als auch nach Beendigung dieser besagten Geschäftsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Beide Parteien verpflichten sich, besondere Sorgfalt walten zu lassen, damit solche Informationen gegenüber Dritten, die nicht in Angelegenheiten der Geschäftsbeziehung zwischen der Agentur und dem Kunden einbezogen sind, geheim gehalten werden. Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Agentur müssen sicher aufbewahrt und vor unbefugtem Zugriff geschützt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung oder der vertraglichen Vereinbarung(en) bestehen.

5. Lieferfrist und -termin:

5.1. Alle angegebenen Liefertermine sind als vorläufig anzusehen, sofern nicht oder bis der Kunde eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung von der Agentur erhalten hat. Die Agentur verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über alle Umstände in Kenntnis zu setzen, die einen vereinbarten Liefertermin und/oder -zeitpunkt verzögern könnten.

5.2. Sollte die Agentur aus nicht von ihr zu vertretenden Gründen nicht in der Lage sein, den Liefertermin oder -zeitpunkt einzuhalten, der dem Kunden schriftlich bestätigt wurde, und soweit dem Kunden eine solche Verzögerung nicht zuzumuten ist, hat der Kunde das Recht, das Projekt zu stornieren. In solchen Fällen ist die Agentur jedoch nicht zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet.

5.3. Mit der Hinterlegung im Internetportal oder der Obertragung per E-Mail, Fax, Modem oder Ober das Internet, oder mit der Übergabe der Lieferung an einen Spediteur gilt die Lieferung als erfolgt, womit das Risiko auf den Kunden übergeht. Die Agentur bewahrt eine Kopie des Produkts für einen Zeitraum von einem Jahr auf und stellt dem Kunden kostenlos eine weitere Kopie zur Verfügung, falls seitens des Kunden ein Verlust oder Schaden daran entsteht.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich, mit der Agentur zusammenzuarbeiten und diese bei der Durchführung des Sprachprojekts zu unterstützen, um die Gewährleistung einer professionellen und rechtzeitigen Ausführung zu erleichtern.

6. Preise und Zahlung

6.1. Die angegebenen Preise und/oder Satze gelten nur für Produkte oder Dienstleistungen entsprechend der ursprünglichen Spezifikationen.

6.2. Vorbehaltlich der Angabe angemessener Grande ist die Agentur berechtigt, den vereinbarten Preis oder Satz anzupassen, falls zusätzliche Arbeiten erforderlich werden oder unvorhergesehene Kosten entstehen, die zu Beginn des Projekts noch nicht abzusehen waren.

6.3. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verpflichtet sich der Kunde, die Rechnungen bei Erhalt netto und in voller Höhe zu zahlen, und zwar in der vereinbarten Wahrung und ohne jeden Abzug. Bei Projekten mit großem Volumen oder langfristigen Auftragen behalt sich die Agentur das Recht vor, basierend auf den vereinbarten Bedingungen, periodische Abschlagzahlungen zu verlangen.

6.4. Verspätete Zahlungen werden mit einem Verzugszins von 2.4% per annum belegt. Erfolgt die Zahlung nicht am Fälligkeitstag, werden die Verzugszinsen erhoben, ohne dass es einer lnverzugsetzung bedarf.

6.5. Die Agentur kann jederzeit von einem Kunden die Bereitstellung einer Sicherheit für die Zahlung verlangen.

7. Qualitätsbeanstandungen und Streitigkeiten

7.1. Sollte der Kunde eine Qualitätsbeanstandung an einem von der Agentur gelieferten Produkt haben, muss er diese innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des besagten Produkts schriftlich anzeigen. Die Anzeige einer Qualitätsbeanstandung entbindet den Kunden jedoch nicht zwangsläufig von seiner Zahlungsverpflichtung.

7.2. Wird innerhalb der in Absatz 7.1 oben festgesetzten Frist keine Qualitätsbeanstandung angezeigt, gilt das Produkt oder die Dienstleistung als vollständig angenommen. Nimmt die Agentur auf Wunsch des Kunden Änderungen an einem Teil des übersetzten oder bearbeiteten Textes vor, stellt dies keineswegs eine Anerkenntnis seitens der Agentur dar, ein minderwertiges Produkt geliefert zu haben.

7.3. Im Falle einer berechtigten Qualitätsbeanstandung muss der Agentur eine angemessene Frist zur Nachbesserung oder zum Ersatz des Produkts oder der Dienstleistung eingeräumt werden. Falls es nicht angemessener Weise von der Agentur erwartet werden kann, die erforderlichen Nachbesserungen oder den Ersatz zu leisten, hat die Agentur die Möglichkeit, dem Kunden einen Preisnachlass zu gewahren.

7.4. In Übereinstimmung mit Absatz 7.3, muss der Kunde der Agentur zuerst die Möglichkeit geben, ein Produkt oder eine Dienstleistung mit einer berechtigten Qualitätsbeanstandung zu überarbeiten, korrigieren, nachzubessern oder zu ersetzen, bevor er das Produkt einem Außenstehenden zur Durchsicht überlässt.

7.5. Falls der Kunde den Teil oder die Teile des Produkts, worauf sich die Qualitätsbeanstandung bezieht, selbst bearbeitet hat oder in seinem Auftrag hat bearbeiten lassen, ist die Agentur nicht verpflichtet, das Produkt nachzubessern oder zu ersetzen und/oder dem Kunden die durch eine solche Bearbeitung entstandenen Kosten zu erstatten, und zwar ungeachtet, ob der Kunde das Produkt anschlief3end einem Dritten Obergeben hat oder nicht.

8. Haftung, Schadloshaltung

8.1. Die Haftung der Agentur übersteigt in keinem Fall den für das fragliche Produkt in der Rechnung oder im Angebot ausgewiesenen Betrag, ausschließlich der geltenden Steuern. Die Agentur ist unter keinen Umständen haftbar für andere Formen von Schaden, wie Folgeschaden, entgangene Gewinne oder Verluste aufgrund von Verzögerungen.

8.2. Eine Mehrdeutigkeit des Quellmaterials entbindet die Agentur von jeglicher Haftung.

8.3. Der Kunde übernimmt alle Kosten und/oder Schadens- oder Verlustrisiken infolge von Schaden, die sich aus der Entscheidung ergeben, ob ein zu übersetzender/bearbeitender Text oder die durch die Agentur erstellte übersetzte/bearbeitete Version dieses Textes verwendet wird.

8.4. Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf Schaden an oder den Verlust von Dokumenten, Daten oder Datenträgern, die der Kunde zur Verfügung gestellt hat, um die Fertigstellung des Projekts zu erleichtern. Ferner übernimmt die Agentur keinerlei Haftung in Bezug auf Kosten und/oder Schaden, die entstehen durch (a) die Nutzung von Informationstechnologie und Telekommunikationsmitteln, (b) den Transport oder Versand von Daten oder Datenträgern, oder (c) Computerviren in den von der Agentur gelieferten Dateien oder Datenträgern.

8.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Agentur gegenüber allen Ansprüchen Dritter schadlos zu halten, die sich aus der Nutzung des Produkts oder der Dienstleistung ergeben und schließt damit jede Haftung der Agentur aufgrund dieses Absatzes aus.

9. Vertragsauflösung & Höhere Gewalt

9.1. Sobald der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, sowie im Falle eines Konkurses, Moratoriums oder der Liquidation des Unternehmens des Kunden, ist die Agentur berechtigt, den Vertrag entweder aufzulösen (ganz oder teilweise) oder dessen Ausführung zurückzustellen, ohne dass Schadenersatzansprüche seitens des Kunden geltend gemacht werden können. In solchen Fällen ist die Agentur ferner dazu berechtigt, sofortige Zahlung zu verlangen.

9.2. Falls die Agentur aus nicht von ihr zu vertretenden Umständen nicht in der Lage sein sollte, ihren Verpflichtungen nachzukommen, ist sie berechtigt, den Vertrag ohne jegliche Schadenersatzpflicht aufzulösen. Solche Umstände beinhalten, sind aber nicht beschränkt auf: Feuer, Unfall, Krankheit, Streik, Aufruhr, Krieg, Behinderung und Verzögerung des Transports, staatliche Maßnahmen, Unterbrechung des Dienstes von Internet-Providern und andere Falle höherer Gewalt.

9.3. Sollte die Agentur aufgrund höherer Gewalt gezwungen sein, die weitere Ausführung des Vertrages einzustellen, ist der Kunde dennoch zur Zahlung der bis zu diesem Zeitpunkt ausgeführten Arbeiten sowie aller entstandenen Kosten und Aufwendungen verpflichtet.

10. Urheberrecht

10.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, behalt sich die Agentur das Urheberrecht an allen von der Agentur erstellten Übersetzungen oder anderen Texten vor. Bei Zahlung des vollen Rechnungsbetrags, in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen der Agentur, geht das Urheberrecht an einem Produkt auf den Kunden über. Die Verwendung eines Produkts vor Erhalt der vollständigen Zahlung wird als uneingeschränkte und vorbehaltlose Annahme des Produkts angesehen.

10.2. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur gegenüber allen Ansprüchen Dritter in Bezug auf eine angebliche Verletzung von Eigentumsrechten, Patentrechten, Urheberrechten oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten in Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags schadlos zu halten.

11. Anwendbares Recht

11.1. Alle Rechtsstreitigkeiten unterliegen ausschließlich der Gerichtsbarkeit von Berlin, Deutschland.